FAQ – Häufige Fragen

Fahrschulzentrum Koblenz

FAQ - Häufige Fragen

Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?

Fünf bis sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Von uns bekommst du dann den amtlichen Führerscheinantrag ausgedruckt.

Nichts, außer ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.

Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate), sowie die Teilnahmebescheinigung an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, auch „kleiner Erste-Hilfe-Kurs“ genannt, oder eine andere, gleichwertige Ausbildung. Für den C/CE- oder D/DE-Führerschein benötigst du zudem noch ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie eine Reaktionstestung (BUS). Für die Antragsstellung des BUS-Führerscheines benötigst du zudem noch ein Führungszeugnis der Belegart „0“.

Das kann niemand im Vorfeld beantworten, weil niemand wissen kann, wie viele Übungsstunden notwendig sind, oder wie oft man eine Prüfung nicht besteht. Es hängt immer davon ab, wie gut die Verkehrsregeln umgesetzt werden können und wie sicher der Umgang mit dem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr ist.

Die Ausbildung umfasst genau die Zeitspanne, die der Fahrschüler benötigt um seine Unterlagen für den Führerscheinantrag abzugeben, die vorgeschriebenen Unterrichte zu besuchen, die Theorieprüfung zu bestehen, die pflichtigen Fahrstunden inklusive den Übungsstunden und der praktischen Prüfung zu absolvieren.

In der Regel werden Kurse jedes Wochenende angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.

Die bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung deine praktische Prüfung ablegen und bestehen, ansonsten muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit.

Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe bekommst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen erwirbst. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst). Bei Auffälligkeiten kann sie sich auf 4 Jahre verlängern.

Für einen Fahrschulwechsel kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Eine woanders begonnene Ausbildung kann bei uns abgeschlossen werden.

Wie das funktioniert und worauf du achten solltest, erfährst Du bei uns.

Die PKW-Fahrausbildung darf mit 16 ½ Jahren begonnen werden.

Öffnungszeiten:

07:30 Uhr - 16:30 Uhr
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