Wir sind erster ansprechpartner im grossraum koblenz, mainz, frankfurt, kassel und wetzlar
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter 21 Jahre. Ausnahme wenn man Berufskraftfahrer lernt oder die Grundqualifikation erwirbt.
Besitz der Führerscheinklasse B
Theoretische Ausbildung:
Praktische Ausbildung:
Sonderfahrten:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung und ein Gesundheitscheck nötig.