Wir sind erster ansprechpartner im grossraum koblenz, mainz, frankfurt, kassel und wetzlar
Kfz über 3.500 kg bis 7.500 kg und Anhänger über 750 kg z.G. (Die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen darf nicht größer als 12 t sein)
Mindestalter 18 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1
keine Theorieausbildung sowie eine theoretische Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmmung „zG Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs“.
BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1