Nutzungsbedingungen für den Verkehrsübungsplatz
SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH
Zaunheimer Straße 30, 56072 Koblenz
Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen
Mit der Buchung und/oder Nutzung des Verkehrsübungsplatzes erkennt der Nutzer (Fahrzeugführer und Übender) die nachfolgenden Bedingungen der SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH verbindlich an.
1. Anmeldung / Altersnachweis
Vor Beginn der Nutzung ist eine verbindliche Online-Buchung erforderlich. Auf Verlangen ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen.
2. Öffnungszeiten / Reservierung
Die aktuellen Öffnungszeiten sowie freie Termine finden Sie auf unserer Website. Änderungen bleiben vorbehalten. Eine Nutzung ist ausschließlich mit vorab gebuchtem Termin möglich.
3. Zutrittsregelung / Kapazitätsbeschränkung
Die SVG behält sich das Recht vor, die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Gelände zu beschränken oder den Platz bei technischen, organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen vorübergehend zu sperren.
4. Zugelassene Fahrzeuge
Der Platz darf ausschließlich mit versicherten und verkehrssicheren Fahrzeugen befahren werden. Fahrzeuge mit Kurzzeit- oder Händlerkennzeichen sind ausgeschlossen. Die Nutzung von Leih- oder Leasingfahrzeugen erfolgt auf eigenes Risiko.
5. Aufenthalt im Fahrzeug
Während der Nutzung dürfen sich nur der Übende sowie die begleitende Person im Fahrzeug befinden.
6. Alkohol / Drogen
Die Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens untersagt.
7. Verkehrsregeln / Geschwindigkeit
Auf dem Gelände gelten sinngemäß die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
8. Verhaltensregeln / Aufsicht
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen (z. B. Befahren von Grün- oder Schotterflächen) kann ein sofortiger Platzverweis erfolgen. Eine Rückerstattung der Gebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
9. Sauberkeit / Umweltschutz
Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Etwaige Reinigungs- oder Entsorgungskosten bei Verunreinigungen (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
10. Haftung der SVG
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine weitergehende Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet für alle durch ihn oder das von ihm genutzte Fahrzeug verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorgaben. Schäden sind umgehend zu melden.
12. Unfälle
Im Falle eines Unfalls sind Schäden gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Der Betreiber ist bei der Dokumentation behilflich, hat aber keinen Einfluss auf die Schadensregulierung.
13. Versicherungsschutz
Die Nutzung beinhaltet eine subsidiäre Haftpflichtversicherung. Diese greift nur nachrangig, sofern keine andere Versicherung leistungspflichtig ist.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Nutzung und ggf. zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Versicherungen oder Behörden) erfolgt nur, sofern erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig.
15. Schriftformerfordernis
Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
16. Gerichtsstand / Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Koblenz.
Teil B – Besondere Bedingungen für Personen ohne Fahrerlaubnis
1. Personen ohne Fahrerlaubnis müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
2. Sie dürfen den Platz nur in Begleitung einer verantwortlichen Person nutzen, die
– mindestens 23 Jahre alt ist,
– seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist,
– während der gesamten Fahrt auf dem Beifahrersitz Platz nimmt und jederzeit eingreifen kann (z. B. durch Betätigung der Handbremse oder Ausschalten des Motors).
3. Bei Verstoß gegen diese Voraussetzungen entfällt jeglicher Versicherungsschutz.